Einwohnermeldeamt
- Adressänderungen in Luxemburg und im Ausland (An- und Abreise ins Ausland)
- Adressänderungen Drittland (Ankunftserklärungen)
- Aufenthaltsgenehmigungen für Familienangehörige und Meldebescheinigungen für europäische Staatsangehörige
- Beantragung und Erneuerung von luxemburgischen Pässen,
- Beantragung und Erneuerung von Personalausweisen,
- Wohnsitzbescheinigung, erweiterte Wohnsitzbescheinigung, Lebensbescheinigung
- elterliche Vollmachten, Beglaubigungen, beglaubigte Kopien
- Chèques Services Accueil (Niederlassungen und Vertragsverlängerungen)
- HEIN Abfallentsorgungs-Zugangskarte
- Wählerverzeichnisse
Standesamt
- Geburts-, Heirats-, Einbürgerungs- und Sterbeurkunden sowie Staatsangehörigkeitsausweise
- sämtliche Kopien von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
- Führung von Personenstandsregistern
- Eheschließung (Erstellung von Eheakten)*
- Partnerschaftserklärung (PACS)
- Indigénat (luxemburgische Staatsbürgerschaft)
- Aktenführung
Für eine Eheschließung in Luxemburg ist es erforderlich, im Vorfeld eine Reihe von Schritten zu unternehmen (die je nach Staatsangehörigkeit der künftigen Ehegatten variieren können) und alle für die Eheschließung erforderlichen Dokumente zusammenzustellen.
Eine religiöse Eheschließung kann erst nach der zivilen Eheschließung erfolgen. Daher ist die religiöse Eheschließung allein, d. h. ohne vorangegangene zivile Eheschließung, streng verboten.
Da bestimmte Formalitäten erfüllt werden müssen, werden die zukünftigen Brautleute gebeten, gemeinsam beim Standesbeamten zu erscheinen, um zu erfahren, welche Dokumente für die Eröffnung der Eheakte erforderlich sind.
Aus organisatorischen Gründen kann kein Hochzeitstermin festgelegt oder gebucht werden, bevor nicht die vollständige Heiratsakte eingereicht wurde.
Sobald die vollständigen Unterlagen eingereicht sind, wird der Standesbeamte die Eheverküdung veröffentlichen und die Eheschließung kann ab dem 11. Tag der Veröffentlichung stattfinden.Die Heiratsurkunde bleibt nach der Veröffentlichung ein Jahr lang gültig; innerhalb dieses Zeitraums kann dann der Hochzeitstermin festgelegt werden.
Die standesamtliche Trauung kann entweder an einem DIENSTAG, DONNERSTAG oder FREITAG ab 18.00 Uhr gefeiert werden.
Samstags um 11 Uhr oder 16 Uhr.
Jeder andere Antrag auf ein Datum oder eine Uhrzeit der Eheschließung hängt von der Verfügbarkeit des Bürgermeisters oder des beauftragten Ratsmitglieds ab.
Die Vorbereitung der standesamtlichen Eheschließung sollte spätestens zu Informationszwecken beginnen:
- 2 Monate vor dem Hochzeitstermin für Personen mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit;
- 3 Monate vor dem Datum der Eheschließung für nicht in Luxemburg ansässige Personen.
Die Eheschließung kann nur in der Gemeinde (Ihrer Wahl) vollzogen werden, in der einer der künftigen Ehegatten seinen gesetzlichen Wohnsitz hat.