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„SCHOULBUET“ 2023/24

Die aktuelle Ausgabe des „Schoulbuet“ der Gemeinde Schengen wurde fertiggestellt und an die Eltern der Schüler sowie die Lehrer der drei Schulen der Gemeinde versandt.

Sie können sich das „Schoulbuet“ ansehen oder herunterladen, indem Sie auf das Bild klicken.

Kommentare oder Vorschläge zu zukünftigen Ausgaben können per E-Mail an die Redaktion des „Schoulbuet“ gesendet werden unter: schoulbuet@schengen.lu.

Schulpflicht

Die Gemeinde beteiligt sich an der Umsetzung der Schulbildung so wie es im Gesetz vom 6. Februar 2009 über die Schulpflicht vorgesehen ist.

Laut Gesetz muss jedes in Luxemburg lebende Kind, das vor dem 1. September das Alter von vier Jahren erreicht, die Grundschule besuchen. Dieses Gesetz ist die Grundlage des luxemburgischen Schulsystems. Kinder, die vor dem 1. September das Alter von drei Jahren erreichen, können auf Wunsch der Eltern eine Frühförderklasse besuchen.

Die Gemeinde meldet das Kind automatisch bei der seinem Wohnort zugewiesenen Schule an.

Diese ist für die Schulorganisation der 4 Lernzyklen der Grundschulbildung sowie für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Schulpflicht verantwortlich. Über die Schulorganisation entscheidet jedes Jahr der Gemeinderat. Zu Beginn eines jeden Schuljahres verteilt die Gemeinde ein Schulbulletin.

Die Struktur der Grundschulbildung

Die Grundschule nimmt Kinder zwischen 3 und 11 Jahren auf. Die Grundschulbildung umfasst 9 Schuljahre, verteilt auf 4 Lernzyklen.

Der 1. Zyklus, der der Vorschulbildung entspricht, dauert in der Regel drei Jahre und richtet sich an Kinder im Alter von drei bis fünf Jahren. Das erste Jahr (Früherziehung) ist freiwillig -> Informationen und Anmeldeverfahren.

Die Zyklen 2 bis 4 entsprechen der Grundschulbildung.
– Der 2. Zyklus ist für Kinder zwischen 6 und 7 Jahren vorgesehen.
– Der 3. Zyklus ist für Kinder zwischen 8 und 9 Jahren vorgesehen.
– Der 4. Zyklus ist für Kinder zwischen 10 und 11 Jahren vorgesehen.

-> Die neue Grundschule  Lehrplan für die Zyklen 1 bis 4

Schuljahr und Schulferien

Das Schuljahr beginnt am Donnerstag, den 15. September 2022 und endet am Freitag, den 14. Juli 2023. Außer in den durch die großherzogliche Verordnung festgelegten Schulferien entfällt der Unterricht an Feiertagen bzw. an bestimmten Tagen, die in jedem Schuljahr neu festgelegt werden.

Am Vortag der Ferien zu Allerheiligen, Weihnachten, Karneval, Ostern und Pfingsten werden die Schüler am Ende des Nachmittagsunterrichts entlassen.

Freie Tage:
Am Vortag der Ferien zu Allerheiligen, Weihnachten, Karneval, Ostern und Pfingsten werden die Schüler am Ende des Nachmittagsunterrichts freigestellt.

Am Tag nach der Erstkommunion findet in den Klassen des Zyklus 3.1 (3. Studienjahr) der Unterricht ganz normal statt. Die Lehrer wurden jedoch angewiesen, schriftliche Entschuldigungen für die Abwesenheit der Schüler vom Morgenunterricht anzunehmen.

Der Unterricht in den vier Grundschulzyklen wird am Tag der Pilgerfahrt nach Notre-Dame de Luxembourg nicht mehr entfallen. Der Tag der Pilgerfahrt wird künftig genauso betrachtet werden wie andere religiöse Feiertage, wobei die Lehrer angewiesen werden, vereinzelte schriftliche Entschuldigungen für die Abwesenheit der Schüler zu akzeptieren, jedoch wird der Unterricht nicht für alle Schüler entfallen.

KONTAKTINFORMATIONEN

Gebai Bech-Maacher

33-35, rue des Caves
L-5404 BECH-KLEINMACHER

Tel.: 23 69 80 03 (cycl. 2-4)
26 66 06 28 (cycl.1)

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Gebai Elweng

10, Schoulstrooss
L-5692 ELVANGE

Tel.: 23 66 45 37

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Gebai Remerschen

25, Wäistrooss
L-5440 REMERSCHEN

Tel.: 26 66 60 20 (cycl. 2-4)
26 66 60 40 (cycl. 1)

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