Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
(Donnerstags geschlossen!)
Mittags nur nach Terminvereinbarung.
ALLGEMEINE BEBAUUNGSPLÄNE (PAG)
Es ist wichtig zu wissen, dass sich der grafische Teil des allgemeinen Bebauungsplans (PAG) der zusammengeschlossenen Gemeinde Schengen in der Entwicklung befindet.
Im Falle einer spezielleren Anfrage sollte man sich an den städtischen technischen Dienst wenden.
-
Allgemeiner Bebauungsplan (PAG)
-
PAG - Grafischer Teil
-
PAG - Schriftlicher Teil
-
-
Teilbebauungsplan für bereits bestehende Stadtviertel (PAP QE)
-
PAP QE - Grafischer Teil
-
PAP QE - Schriftlicher Teil
-
-
Verordnung über Gebäude, öffentliche Straßen und Grundstücke (RBVS)
Stadtplanung
- Anfrage Baugenehmigung
- Raumordnung/Städteplanung
- Anmeldung von Baumaßnahmen
- Leitfaden für Projekte in Überschwemmungsgebieten
- Urbanisierung und Planung des Gemeindegebiets
Wasser/Kanal
- Wasserleitungsnetz (Anschlüsse, Analysen usw.)
- Wasserdienst
- Kanalisationsnetz (Anschluss, Steuerung, Überwachung usw.)
- Trinkwasseranalysen
- Kanalisationen
- Abwasseranlagen
- Wasserleitungen
- Wasserbecken
Verkehr
- Straßenbeschilderungen
- Demande règlement de circulation (Anfrage zur Verkehrsreglung)
Unter Verkehrsreglung fallen Parkverbote, Strassensperrungen und Fahrbahnverengungen.
Bitte beachten Sie, dass Anträge mindestens 10 Tage vor dem Startdatum eingereicht werden müssen.
Im Falle einer Anfrage zur Fahrbahnverengung, ist das beifügen der Modellnummer der Beschilderung einer Baustelle obligatorisch beizufügen.
Strassenbauverwaltung (Pont et Chaussées)
demande-permission-voirie ( Strassenbaugenehmigung)
Eine Straßenbaugenehmigung für Werbetafeln oder Spannbanner beantragen (Sondernutzungserlaubnis)
Einzelpersonen und Unternehmen, die beabsichtigen, entlang von Staatsstraßen bis zu einer Tiefe von 10 m entlang der wiederverwendeten Straßen (CR) und 25 m entlang der ab der Grundstücksgrenze errichteten Nationalstraßen (N) Bau- oder Umbauarbeiten durchzuführen, müssen einen Antrag stellen vorherige Genehmigung des Ministers für Mobilität und öffentliche Arbeiten – Abteilung für öffentliche Arbeiten.
Anfragen sind zu richten an:
Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten
Abteilung für öffentliche Arbeiten/Straßengenehmigungen
L-2940 Luxemburg
und an die Postanschrift des örtlich zuständigen Regionaldienstes zu senden.
Andere Tätigkeitsbereiche
- Straßen (Projekte, Instandhaltung usw.)
- Straßenbeleuchtung
- Öffentliche Gebäude und Bereiche
- Instandhaltung städtischer Gebäude
- Schulen
- Kulturzentren
- Gesundheitswesen
- Friedhöfe
- Pumpstationen
- Sportplätze
- Lokale und ländliche Straßeninfrastruktur, öffentliche Plätze, Parks, Alleen
- Straßenbeleuchtung
Nützliche Emailadressen:
autorisation@schengen.lu
circulation@schengen.lu
observations@schengen.lu
marquage@schengen.lu