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Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium besteht aus dem Bürgermeister sowie zwei Schöffen (Beigeordnete), die die Gemeinderegierung vertreten. Die Sitzungen des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums werden vom Bürgermeister geleitet und hinter verschlossenen Türen abgehalten – in Anwesenheit des Gemeindesekretärs.

Gloden Michel, Bürgermeister

  • Delegierter im Ausschuss der Gemeindesyndikate SIAER und SESE
  • Delegierter bei der gemeinnützigen Kinderorganisation „Maison Relais pour enfants“
  • Delegierter bei der gemeinnützigen Organisation „Centre Européen Schengen“
  • Delegierter im Europäischen Museum Schengen
  • Effektivdelegierter beim Tourismussyndikat „Entente Touristique de la Moselle Luxembourgeoise“
  • Integrationskommission

Muller Jean-Paul, Erster Beigeordneter

  • Delegierter im Ausschuss der Gemeindesyndikate SIAER, SIAER, SIDEST und SESE
  • Stellvertretender Delegierter des Tourismussyndikats „Entente Touristique de la Moselle Luxembourgeoise“

Weber Tom, Beigeordneter

  • Delegierter im Ausschuss der Gemeindesyndikate SIAER, SIAER, SIDEST und SESE
  • Stellvertretender Delegierter des Tourismussyndikats „Entente Touristique de la Moselle Luxembourgeoise“

Unabhängig von den Befugnissen, die ihm durch andere gesetzliche Bestimmungen übertragen wurden, ist das Bürgermeister- und Schöffenkollegium verantwortlich für:

      • die Ausführung von Gesetzen, Verordnungen sowie großherzoglichen und ministeriellen Dekreten, soweit sie nicht die Police der Veröffentlichung und Ausführung der Resolutionen des Gemeinderats betreffen;
      • die Anweisung der dem Gemeinderat vorzulegenden Angelegenheiten sowie die Aufstellung der Tagesordnung für Gemeinderatssitzungen;
      • die Verwaltung kommunaler Einrichtungen sowie die Kontrolle öffentlicher Einrichtungen, die sich unter der Aufsicht der Gemeinde befinden;
      • die Aufsicht über die kommunalen Dienste;
      • die Leitung der Gemeindearbeiten;
      • die Verwaltung der Grundstücke der Gemeinde sowie die Wahrung ihrer Rechte;
      • die Aufsicht über Beamte, Angestellte und Arbeiter der Gemeinde;
      • die Überprüfung der ordnungsgemäßen Zusammensetzung der Räte der Kirchenfabriken;
      • die besondere Aufsicht über zivile Hospize und Sozialämter;
      • die Verwahrung von Archiven, Titeln und Personenstandsregistern.
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