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Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium besteht aus dem Bürgermeister sowie zwei Schöffen (Beigeordnete), die die Gemeinderegierung vertreten. Die Sitzungen des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums werden vom Bürgermeister geleitet und hinter verschlossenen Türen abgehalten – in Anwesenheit des Gemeindesekretärs.

Gloden Michel, Bürgermeister

  • Delegierter im Syndikat für den Bau, den Betrieb und den Unterhalt der Südost-Wasserleitung (SESE)
  • Delegierter im Syndikat für die Schaffung, den Ausbau, die Förderung und den Betrieb einer Wirtschaftszone mit regionalem Charakter im Kanton Remich (SIAER)
  • Delegierter im Syndicat intercommunal à vocation multiple (SIAS)
  • Delegierter im Europäischen Zentrum Schengen ASBL
  • Delegierter ORT Région Moselle luxembourgeoise
  • Delegierter Copil Guttland Musel
  • Delegierter Valentiny Foundation
  • Vertreter im Verwaltungsrat Stiftung Possenhaus
  • Vertreter Plate-Forme Maison Relais pour enfants

Weber Tom, Erster Beigeordneter

  • Delegierter im Syndikat für den Bau, den Betrieb und den Unterhalt der Südost-Wasserleitung (SESE)
  • Delegierter im Syndikat, das den Bau, die Instandhaltung und den Betrieb eines Krematoriums auf interkommunaler Basis zum Gegenstand hat (S.I.C.E.C)
  • Delegierter im Syndikat für die Organisation und den Betrieb eines Informatikzentrums (SIGI)

Muller Jean-Paul, Beigeordneter

  • Delegierter im Syndikat für den Bau, den Betrieb und den Unterhalt der Südost-Wasserleitung (SESE)
  • Delegierter im Syndikat für die Schaffung, den Ausbau, die Förderung und den Betrieb einer Wirtschaftszone mit regionalem Charakter im Kanton Remich (SIAER)
  • Delegierter im Syndicat de dépollution des eaux résiduaires de l’est (SIDEST)
  • Delegierter im Syndicat Intercommunal pour la gestion des déchets ménagers, encombrants et assimilés en provenance des communes de la région de Grevenmacher, Remich et Echternach“ (SIGRE) (Interkommunales Syndikat für die Entsorgung von Hausmüll, Sperrmüll und ähnlichen Abfällen aus den Gemeinden der Region Grevenmacher, Remich und Echternach)

Unabhängig von den Befugnissen, die ihm durch andere gesetzliche Bestimmungen übertragen wurden, ist das Bürgermeister- und Schöffenkollegium verantwortlich für:

      • die Ausführung von Gesetzen, Verordnungen sowie großherzoglichen und ministeriellen Dekreten, soweit sie nicht die Police der Veröffentlichung und Ausführung der Resolutionen des Gemeinderats betreffen;
      • die Anweisung der dem Gemeinderat vorzulegenden Angelegenheiten sowie die Aufstellung der Tagesordnung für Gemeinderatssitzungen;
      • die Verwaltung kommunaler Einrichtungen sowie die Kontrolle öffentlicher Einrichtungen, die sich unter der Aufsicht der Gemeinde befinden;
      • die Aufsicht über die kommunalen Dienste;
      • die Leitung der Gemeindearbeiten;
      • die Verwaltung der Grundstücke der Gemeinde sowie die Wahrung ihrer Rechte;
      • die Aufsicht über Beamte, Angestellte und Arbeiter der Gemeinde;
      • die Überprüfung der ordnungsgemäßen Zusammensetzung der Räte der Kirchenfabriken;
      • die besondere Aufsicht über zivile Hospize und Sozialämter;
      • die Verwahrung von Archiven, Titeln und Personenstandsregistern.
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