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Aufgrund seiner außergewöhnlichen geografischen Lage ist Schengen nicht nur ein Dreiländereck, sondern eigentlich ein Ort, an dem sich fünf Länder kreuzen, wenn wir Luxemburg, Belgien und die Niederlande (Benelux) als wirtschaftliche Einheit betrachten. Schengen wurde in den Jahren 1985 und 1990 zum Unterzeichnungsort des Schengener Abkommens, das heute ein Schlüsselelement der europäischen Politik darstellt.

Die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg und die Niederlande unterzeichneten am 14. Juni 1985 in Schengen an Bord des Passagierschiffs MS „Princesse Marie-Astrid“ ein Abkommen über die schrittweise Abschaffung von Personenkontrollen an den Binnengrenzen zwischen den Ländern der Vertragsparteien.

Unterzeichner der Vereinbarung:

Im Auftrag von Luxemburg: Staatssekretär Robert Goebbels
Im Auftrag der Niederlande: Staatssekretär Wim F. van Eekelen
Im Auftrag von Frankreich: Staatssekretärin Catherine Lalumière
Im Auftrag von Deutschland: Staatssekretär Waldemar Schreckenberger
Im Auftrag von Belgien: Staatssekretär Paul de Keersmaeker

Durchführungsabkommen:

Am 19. Juni 1990 wurde zur Umsetzung des Schengener Abkommens das Übereinkommen zur Umsetzung des Schengener Abkommens (Schengener Übereinkommen) unterzeichnet. Das Übereinkommen sieht Ausgleichsmaßnahmen vor, die darauf abzielen, nach der Abschaffung der internen Grenzkontrollen einen einzigen Bereich zu schaffen, der Recht und Sicherheit gewährleistet.

Diese Maßnahmen betreffen insbesondere

  • die Harmonisierung der Bestimmungen hinsichtlich der Einreise sowie des kurzfristigen Aufenthalts von Ausländern im „Schengen-Raum“ (einheitliches Schengen-Visum);
  • das Asylverfahren (Bestimmung des für die Bearbeitung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaats);
  • die Maßnahmen zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden Drogenhandels;
  • die polizeiliche Zusammenarbeit (Verfolgung) sowie
  • die justizielle Zusammenarbeit.

Unterzeichner im Jahr 1990:

  • Im Auftrag von Luxemburg: Georges Wohlfart
  • Im Auftrag der Niederlande: Piet Dankert
  • Im Auftrag von Frankreich: Edith Cresson
  • Im Auftrag von Deutschland: Lutz Stavenhagen
  • Im Auftrag von Belgien: Paul de Keersmaeker

Das Schengener Übereinkommen trat am 1. September 1993 in Kraft, jedoch wurden die Bestimmungen erst am 26. März 1995 umgesetzt, da zunächst die erforderlichen technischen und rechtlichen Bedingungen geschaffen werden mussten (z. B. Erstellung von Datenbanken sowie Einrichtung von Behörden, die für den Schutz personenbezogener Daten erforderlich sind). Zunächst wurde dies zwischen den Vertragsparteien des Schengener Abkommens sowie Spanien und Portugal realisiert. Ab dem Jahr 1995 haben auch Italien, Griechenland, Österreich, Dänemark, Finnland und Schweden die Bestimmungen umgesetzt. Für die drei skandinavischen Länder trat das Übereinkommen allerdings erst am 25. März 2001 in Kraft. Im Jahr 1996 wurden Schengen-Kooperationsabkommen mit Mitgliedern der Nordischen Passunion geschlossen, die nicht der Europäischen Union angehörten (Norwegen und Island). Die vollständige Anwendung des Schengener Abkommens wurde auch für Norwegen und Island zum 25. März 2001 vorgesehen.

Seit dem 21. Dezember 2007 zählen folgende Länder zum Schengen-Raum: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Slowenien und Malta.

Die Schweiz wurde am 12. Dezember 2008 offiziell in den Schengen-Raum aufgenommen und das Fürstentum Liechtenstein am 19. Dezember 2011.

SCHENGEN UND DIE EUROPÄISCHE UNION

Das dem Amsterdamer Vertrag vom 2. Oktober 1997 beigefügte Protokoll zur Integration des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union ermöglichte die Integration der Schengen-Zusammenarbeit in die Europäische Union am 1. Mai 1999.

Die Zuständigkeit für den Schengen-Besitzstand (das Schengener Übereinkommen und die daraus resultierenden Vorschriften) und seine Weiterentwicklung wurde weitgehend der Europäischen Gemeinschaft übertragen. Für das Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark wurden besondere Bestimmungen vorgesehen: Das Vereinigte Königreich und Irland sind keine Vertragsparteien des Schengener Abkommens. Sie können mit Zustimmung des Rates der Europäischen Union den gesamten oder einen Teil des Schengen-Besitzstands übernehmen und an dessen Weiterentwicklung teilnehmen. Dänemark entscheidet von Fall zu Fall, ob es sich auf der Grundlage des internationalen Rechts an der Weiterentwicklung des Besitzstands beteiligen und das ohne seine Beteiligung verabschiedete Gemeinschaftsrecht in seinem nationalen Recht anwenden möchte.

Die zwischen den Schengen-Ländern und Norwegen bzw. Island abgeschlossenen Kooperationsabkommen wurden auf der Grundlage des Amsterdamer Vertrags durch inhaltlich sehr ähnliche Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union ersetzt.

Für Bürger der Europäischen Union und in Europa lebende Drittstaatsangehörige ist das Schengener Abkommen gleichbedeutend mit einer deutlich größeren Bewegungsfreiheit und einer noch höheren Sicherheit innerhalb des Schengen-Raums sowie an seinen Außengrenzen.

Schengen ASBL

SCHENGENER ABKOMMEN
25 JAHRE

EUROPÄISCHES MUSEUM

VIDEO SCHENGEN

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