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Liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger,

Liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger,

gibt es Themen, die Ihnen am Herzen liegen? Möchten Sie Veränderungen anregen und Ihrer Stimme Gehör verschaffen? Ihre Meinung zählt bei den nächsten Kommunalwahlen am 11. Juni 2023.

Falls Sie noch nicht in die Wählerlisten eingetragen sind, können Sie dies beim Bürgeramt unserer Gemeinde oder online über www.guichet.lu machen. Sie alle können Teil einer aktiven und engagierten Gesellschaft sein: junge und ältere Menschen, neu Zugezogene und Einheimische, Nicht-Luxemburger und Luxemburger. Das neue Wahlgesetz ermöglicht es allen nicht-luxemburgischen Einwohnern, sich ab dem Datum ihrer Ankunft in Luxemburg eintragen zu lassen!

Mit Ihrer Teilnahme an den Kommunalwahlen engagieren Sie sich für sich selbst, für Ihre Angehörigen und für das Zusammenleben aller Bürger in unserer Gemeinde.

Sie sind bereits in die Wählerliste eingetragen? Dann teilen Sie doch einfach Ihre Erfahrungen mit anderen nicht-luxemburgischen Mitbürgern und sensibilisieren Sie diese so für das Thema und die Bedeutung der politischen Partizipation.

Wir alle entscheiden über die Zukunft unserer Gemeinde. Sehen wir uns daher am 11. Juni 2023!

Weitere Informationen zur Eintragung in die Wählerlisten für Nicht-Luxemburger und allgemein zu den Wahlen finden Sie unter www.ichkannwaehlen.lu.

Der Gemeinderat

 

Hier können Sie sich in die
Wählerlisten eintragen:

Jede Gemeinde hat einen Gemeinderat, der sich aus dem Bürgermeister, den Schöffen und den Gemeinderäten zusammensetzt. Sie werden alle sechs Jahre von den Einwohnern der Gemeinde direkt gewählt.

Bei Wahlen kann ich etwas bewegen. Ich setze meine Stimme für die Dinge ein, die mir am Herzen liegen.

Meine Stimme zählt, weil Wahlen von den Bürgern entschieden werden, die wählen. Wenn ich nicht wähle, entscheiden andere für mich.

In meiner Gemeinde wohnen junge und ältere Menschen, neu Zugezogene und Einheimische, Nicht-Luxemburger und Luxemburger. Mit meiner Stimme engagiere ich mich für mich selbst, meine Angehörigen und das Zusammenleben aller Bürger in meiner Gemeinde.

Wie kann ich mich in die Wählerlisten eintragen?

  • Ich werde am Wahltag (11. Juni 2023) 18 Jahre alt.
  • *Neu* Ich kann mich sofort nach meiner Ankunft in meiner Gemeinde in die Wählerlisten eintragen lassen.
  • Ich gehe jederzeit zum Bevölkerungsbüro meiner Gemeinde, aber spätestens 55 Tage vor dem Datum der Kommunalwahlen (17. April 2023).
  • Ich lege dem Mitarbeiter des Bevölkerungsbüros meinen Personalausweis oder Reisepass vor.
  • Ich fülle die von der Gemeinde bereitgestellten Erklärungen aus (unter Angabe der Staatsangehörigkeit, des Geburtsorts und -datums usw.). Mit meiner Eintragung in die Wählerlisten verpflichte ich mich von nun an, an den Wahlen teilzunehmen.
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