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Die Gemeinde Schengen verpflichtet sich, ihre Website schengen.lu gemäß dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen zugänglich zu machen.

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website: www.schengen.lu


Konformitätsstatus

Auf Grundlage des vereinfachten Barrierefreiheitsaudits vom 17. November 2025 ist die Website schengen.lu teilweise konform mit dem luxemburgischen Referenzrahmen RAWeb v1, aufgrund der nachfolgend aufgeführten Nichtkonformitäten.
Das Audit vergibt eine gute Gesamtbewertung für die geprüften Kriterien.


Nicht barrierefreie Inhalte

Das Audit identifiziert mehrere Kategorien von Nichtkonformitäten:

Bilder

  • Einige dekorative Bilder besitzen ein alt-Attribut, statt als dekorativ gekennzeichnet zu sein.
    Dies kann Nutzer von Screenreadern stören.
  • Einige verlinkte Bilder verfügen nicht über eine eindeutige Beschriftung oder geben das Linkziel nicht wieder.

Frames (iframes)

  • Einige <iframe>-Elemente verfügen nicht über ein aussagekräftiges title-Attribut.
    Dies verhindert das Verständnis ihres Inhalts für Screenreadernutzer.

Farben & Kontraste

  • Bestimmte Informationen werden ausschließlich über Farbe vermittelt, z. B. die Anzeige der aktiven Seite im Menü.

Datentabellen

  • Tabellen sind nicht korrekt strukturiert: fehlende <th>-Tags, fehlende scope– oder headers-Attribute, was die Nutzung durch Assistenztechnologien unmöglich macht.

Links

  • Mehrere Bild-Links haben keine verständliche Beschriftung.
  • Einige Beschriftungen sind redundant oder nicht aussagekräftig.

Skripte und interaktive Elemente

Einige interaktive Elemente sind nicht über die Tastatur zugänglich, insbesondere:

  • das mobile Menü,
  • das Burger-Menü (reagiert nicht auf ESC),
  • die Cookie-Box (reagiert nicht auf ESC).

Diese Komponenten entsprechen nicht den WAI‑ARIA‑Modellen.

Sprache

  • Textpassagen in anderen Sprachen sind nicht mit dem lang-Attribut ausgezeichnet.

Sichtbarkeit des Fokus

  • Bei vielen Elementen ist der Tastaturfokus nicht sichtbar, was die Navigation für Tastaturnutzer erschwert.
    Beispiel: das Barrierefreiheits‑Plugin.

Zusätzliche Inhalte (Hover / Focus)

  • Einige Untermenüs sind nur beim Überfahren mit der Maus sichtbar und nicht per Tastatur erreichbar.

Formulare

  • Es fehlen textliche Erläuterungen zu Pflichtfeldern.
    Die Verwendung eines Symbols (z. B. *) ist nicht ausreichend.

Navigation und Tastenkürzel

  • Fehlende Skip‑Links (Links zum Überspringen von Bereichen).
  • Teilweise inkonsistente Tab-Reihenfolge.

ARIA‑Landmarks (Strukturzonen)

  • Es fehlen wichtige Landmarks (role=banner, navigation, main, search, contentinfo).
    Dies erschwert blinden Nutzern eine schnelle Navigation.

PDF‑Dokumente

Das vereinfachte Audit deckt PDF-Dateien nicht direkt ab, jedoch zeigt eine ergänzende interne Analyse, dass einige herunterladbare Dokumente möglicherweise nicht konform sind (fehlende Struktur, fehlende Tags, nicht definierte Sprache).
Diese werden schrittweise barrierefrei gemacht oder durch alternative Webseiten ersetzt.


Geprüfte Seiten (Stichprobe)

  • Startseite: Gemeinde Schengen
  • Kontaktseite
  • Seite „Schengener Abkommen“

Methode: Vereinfachte Prüfmethode – v1.2.1
Referenzrahmen: RAWeb v1


Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung basiert auf:

  • dem offiziellen Audit vom 17. November 2025,
  • ergänzenden internen Analysen.

Letzte Aktualisierung: März 2026


Geplante Verbesserungen

Die Gemeinde Schengen verpflichtet sich, im Rahmen der derzeit in Entwicklung befindlichen neuen Website:

  • die im Audit identifizierten Probleme zu beheben,
  • die Best Practices von RAWeb v1 und WAI‑ARIA zu integrieren,
  • die Barrierefreiheit insgesamt zu verbessern.

Feedback und Kontakt

Wenn Sie auf Inhalte nicht zugreifen können oder ein Problem mit der Barrierefreiheit melden möchten:

accessibilite@schengen.lu


Rechtsbehelfe

Wenn die Antwort nicht zufriedenstellend ist, können Sie sich wenden an:

  • Service information et presse (SIP) – accessibilite@sip.etat.lu
  • Centre pour l’égalité de traitement (CET)
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