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Kampagne „jepeuxvoter.lu“

Meine Stimme, meine Wahl für die Zukunft meiner Gemeinde!
Die Teilnahme von nicht-luxemburgischen Einwohnern an den Kommunalwahlen am 11. Juni 2023.

Ein neues Wahlgesetz ermöglicht es Nicht-Luxemburgern, sich nach ihrer Ankunft in der Gemeinde in die Wählerlisten eintragen zu lassen und aktiv am politischen Leben vor Ort teilzunehmen.

Die Wahlen spiegeln die Themen wider, die uns am Herzen liegen und wie wir uns die Zukunft unserer Gemeinde vorstellen. Die Teilnahme an den kommenden Kommunalwahlen ist daher für die gesamte Bevölkerung wichtig: für junge und ältere Menschen, für Luxemburger und Nicht-Luxemburger, für etablierte Einwohner und ab sofort auch für Neuankömmlinge.

Dank einer Änderung des Wahlgesetzes werden alle Nicht-Luxemburger, die am Wahltag 18 Jahre alt sind, am 11. Juni 2023 die Möglichkeit haben, ohne Beschränkung der Aufenthaltsdauer zu wählen. Ab sofort und bis zum 17. April 2023 um 17 Uhr können sie sich über guichet.lu oder direkt in der Gemeinde in die Wählerlisten eintragen lassen.

Um die nicht-luxemburgischen Bürger zu sensibilisieren und sie zur Teilnahme an den Kommunalwahlen zu motivieren, hat das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion seine Kampagne „Ich kann wählen“ gestartet. Diese Kampagne ist in zwei Phasen unterteilt. In der ersten Phase geht es darum, die Menschen für die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten ihrer Gemeinde zu sensibilisieren: Was tut meine Gemeinde für mich? Welche Kompetenzen hat sie? Warum ist es wichtig, sich auf kommunaler Ebene zu beteiligen und abzustimmen? Dann kommt der Teil der eigentlichen Registrierung hinzu und wie man in Luxemburg wählt: Wie kann man sich online und bei der Gemeindeverwaltung registrieren? Wie wählt man in einer Gemeinde nach dem System der relativen Mehrheit? Wie wählt man in einer Gemeinde nach dem Listenwahlrecht mit proportionaler Vertretung? Eine der politischen Partizipation von Nicht-Luxemburgern gewidmete Website www.jepeuxvoter.lu wird laufend mit Informationen über die vom Ministerium und seinen Partnern durchgeführten Maßnahmen gefüllt.

Zögern Sie also nicht, sich zu beteiligen und Ihre Verwandten, Freunde und Nachbarn dazu anzuregen, dasselbe zu tun, an einer der in Ihrer Gemeinde oder im ganzen Land organisierten Aktivitäten teilzunehmen.

Lassen Sie uns alle an den Wahlen teilnehmen, damit unsere Stimme bei kommunalpolitischen Entscheidungen gehört wird!

Meine Stimme, meine Wahl! Sie entscheiden am 11. Juni 2023 über die Zukunft Ihrer Gemeinde!

www.jepeuxvoter.lu

www.icanvote.lu

www.ichkannwaehlen.lu

www.eupossovotar.lu

www.echkawielen.lu

Wie kann ich mich in die Wählerlisten eintragen?

  • Ich werde am Wahltag (11. Juni 2023) 18 Jahre alt.
  • *Neu* Ich kann mich sofort nach meiner Ankunft in meiner Gemeinde in die Wählerlisten eintragen lassen.
  • Ich gehe jederzeit zum Bevölkerungsbüro meiner Gemeinde, aber spätestens 55 Tage vor dem Datum der Kommunalwahlen (17. April 2023).
  • Ich lege dem Mitarbeiter des Bevölkerungsbüros meinen Personalausweis oder Reisepass vor.
  • Ich fülle die von der Gemeinde bereitgestellten Erklärungen aus (unter Angabe der Staatsangehörigkeit, des Geburtsorts und -datums usw.). Mit meiner Eintragung in die Wählerlisten verpflichte ich mich von nun an, an den Wahlen teilzunehmen.

 

 

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